Sonntagsfahrverbot in zwei Bundesländern temporär ausgesetzt
Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben entschieden, aufgrund der Corona-Krise das Sonntagsfahrverbot für schwere LKW über 7,5 Tonnen erneut temporär auszusetzen. Die Regelung gilt bis 18. Januar 2021. Eingeschlossen sind auch Leerfahrten, aber bis auf weiteres keine Großraum- und Schwertransporte. In den restlichen Bundesländern bleibt das reguläre Sonntagsfahrverbot zwischen 0 und 22 Uhr nach aktuellem Stand bestehen. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht zu Ausnahmeregelungen gibt es beim BAG.
Erstes EU-Mobilitätspaket endgültig beschlossen
Mehr als drei Jahre wurde es heiß diskutiert, nun hat das EU-Parlament das erste Mobilitätspaket endgültig beschlossen. Die Reform soll gestaffelt im Zeitraum von 2020 bis 2025 in Kraft treten. Widerstand gab es besonders aus den Mitgliedsländern im osteuropäischen Raum, jedoch bestätigte das Parlament den ausgehandelten Kompromiss und wies weitere Gegenanträge ab. Das Maßnahmenpaket soll vor allem für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr sorgen. Viele Bestimmungen drehen sich um bessere Arbeitsumstände für Fahrer, wie etwa das Verbot, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Mehr lesen Sie hier.